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Herzstück - Bedarfsplanung



 
Methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen - DIN 18205

Bedarfsplanung im Bauwesen

Die Bedarfsplanung nimmt in größeren und Groß-Projekten eine zentrale Rolle ein. In ihr wird der allumfassende qualitative und funktionelle Bedarf beschrieben, welcher für die Baumaßnahme ausschlaggebend ist, und welche Absichten und Ziele damit verfolgt werden.


In der Praxis kann über eine Vielzahl an Projekten referenziert werden, dass eine schlechte, unvollständige oder sich im Projektverlauf verändernde Bedarfsplanung zu immensen Projektstörungen führen kann. (siehe z.B. BER-Flughafen Berlin)


Eine ordentliche Ermittlung des Bedarfs sollte daher vor Projektbeginn, in der sogenannten Leistungsphase 0, stattfinden. Die DIN beschreibt den methodischen Ansatz rund um die Aufstellung einer Bedarfsplanung


DIN 18205

Gemäß der DIN 18205 teilt sich somit ein Projekt in 6 wesentliche Phasen auf. Die Definitionsphase stellt zu Beginn mit vier aufeinanderfolgenden Unteraufgaben die Säulen der Bedarfsplanung dar.



  1. Projektkontext klären

  2. Projektziele festlegen

  3. Informationen erfassen und auswerten

  4. Bedarfsplan erstellen




Die beiden nachfolgenden benannten Prozesse (Bedarfsdeckung untersuchen und festlegen, Bedarfsplan und Lösungen abgleichen) wiederholen sich in den Planungsleistungsphasen der HOAI und fließen damit in die Projektverfolgung ein.


Ziel der DIN-Norm ist es mittels der Vorgabe eine Unterlage abzubilden, welche als SOLL-Vorgabe im Laufe des Projekts mit den Planungsergebnissen referenziert werden kann. Als Zielvorgabe des Bauherrn für die Handlungsbereiche Organisation, Kosten, Termine, Qualitäten stellt sie somit die Planungsgrundlage für die Fachbeteiligten und deren Verträge dar.


Abschließend gibt die DIN 18205 in ihrer Anlage noch für jeden der Unterpunkte eine Checkliste zum Abruf der Fragestellungen der einzelnen Prozessschritte mit.


Bedeutung

Die Planungsergebnisse (Grundrisse / Schnitte / Leistungsverzeichnisse), die der Architekt ausarbeitet, bilden die Grundlage für Unternehmerangebote. Jeder Bauherr hat in diesem Zusammenhang die Erfahrung gemacht, umso gründlicher ein Architekt seine Arbeit verrichtet, umso präziser sind die Firmenangebote und desto reibungsloser der Bauablauf, auch insbesondere in Bezug auf Nachtragsforderungen.


Die Grundlage zur Konfliktprävention liegt also darin, das Bauwerk möglichst präzise und im gleichen Verständnis (Ausschreibung / Bieter) zu beschreiben. Doch woher weiß nun der Architekt, wie er seine eigene Leistung kalkulieren und durchführen muss?


Die Antwort liegt in der Bedarfsplanung. Beantwortet man die Frage, welche Vorgaben ein Architekt inkl. der erforderlichen Fachplaner, also zur Bewältigung ihrer Arbeit benötigen, kommt man im Ergebnis auf eine erfolgreiche Bedarfsplanung.


Wettbewerbsgrundlage

Die Bedarfsplanung kann somit als Grundlage für Ausschreibungsverfahren (z.B. VgV-Verfahren) für Architekten und Fachplaner (Statik, Brandschutz, Akustik etc.) dienen. Als Vertragsgrundlage bildet sie zudem ein solides Fundament um Nachforderungen von Planern präventiv vorzubeugen, da im Idealfall der Bedarf selbst nicht verändert wird.


So kann z.B. der Bedarf für ein Bürogebäude darin liegen, dass mindestens 10.000 m2

Bürofläche entstehen und ein Faktor der Brutto-Geschoss-Fläche (BGF) zur Nutzfläche (NF) von höchstens 1,2 besteht. Außerdem sollen für die Einzeletagen jeweils 4 eigenständig Nutzbare Büro-Einheiten entstehen mit eigenen Versorgungen von WC-Anlagen und unter Einhaltung der Brandschutzauflagen sowie Entfluchtungs- und Rettungswege. Bei Bedarf sollten diese jedoch auch zusammengeschlossen werden, um eine Flexibilität für die Mietflächen zu erhalten.


Unter diesen Vorraussetzungen kann ein Planungsteam im Vorentwurf diverse konzeptionelle Ansätze / Grundrisse unter Einhaltung des gleichbleibenden Bedarfs verfolgen. Insbesondere als Wettbewerbsgrundlage und somit im Folgenden auch in der Vertragsgrundlage sind Bedarfsplanungen ein entscheidender Erfolgsfaktor.


Wer übernimmt die Bedarfsplanung?

Erkennt man nun für seine Projektidee das Erfordernis einer Bedarfsplanung, stellt sich schnell die Frage, wer diese nun übernimmt. Der Bauherr kann Fachfremd sein und damit keine Bauerfahrung mitbringen, wofür er sich eigentlich ja den Architekten einkauft. Nun allerdings soll er DAVOR jemanden hinzuziehen um die Aufgabenstellung an den Architekten richtig zu formulieren?


Die Antwort ist ja!


Die Bedarfsplanung kann in vielen Formen je nach Projektgröße umgesetzt werden. In

kleineren Projekten kann dies z.B. über den Architekten als Vorleistung im Rahmen einer Zielplanung erfolgen (siehe § 650p BGB). Für größere oder Groß-Projekte sollte hierfür ein erfahrener Bedarfsplaner hinzugezogen werden, welcher den Bedarf gegenüber dem Bauherrn erforscht, und in der Sprache des Architekten formuliert. Hierzu werden z.B. Nutzerworkshops veranstaltet und potenzielle Zielkonflikte frühzeitig erkannt und harmonisiert.


In jedem Fall ist die Bedarfsplanung als ordinäre Bauherrenaufgabe keine geschuldete Planungsleistung des Architekten und durch den Bauherren entweder selbst zu erstellen, oder als Planungsleistung fremd zu vergeben.


Art, Inhalt, Umfang der Bedarfsplanung

Zu Beginn der Bedarfsplanung gilt es sich wesentliche Grundfragen in Bezug zu dem Projekt zu stellen, bevor dieses bereits als alternativloses Vorhaben vorangetrieben wird. Hier sind einige Grundfragen als Auswahl, welche dafür dienlich sein könnten:


Projektkontext

  1. Warum muss gebaut werden?

  2. Welchem Zweck soll das Gebäude dienen?

  3. Welche Absicht wird verfolgt?

  4. Gibt es Alternativen zu dem Projekt?

  5. Sind die Vorstellungen plausibel und umsetzbar?


Projektziele

Ziele sind zur erfolgreichen Steuerung des Projekts zwingend erforderlich. Es kann dabei hilfreich sein, diese Projektziele methodisch aufzuschreiben und auf Konflikte hin zu untersuchen. Ein sich in der Praxis bewährtes Zielsystem ist die SMART-Methode.




Informationen erfassen und auswerten

Die gesammelten Inhalte zum Projekt müssen gebündelt und harmonisiert werden. Hier sind z.B. die Zielbeziehungen zu untersuchen bzw. ob sich Ziele gegenseitig ausschließen. Folgend sind Prioritäten zu treffen.


Besonders empfiehlt es sich, hierfür je nach Projektgröße auch Marktanalysen, Machbarkeitsstudien und Referenzobjekte zu untersuchen und auszuwerten.


Auch Nutzerworkshops oder Begehungen Gebäude gleicher Art können für den Betrieb neue Lösungsansätze aufzeigen, von denen die Betreiber oder Nutzer bislang nicht wussten, dass dies möglich oder hilfreich sein kann.



Bedarfsplan erstellen

Im letzten Schritt werden aus allen Informationen die für das Projekt bestimmenden Kennwerte zusammengeschrieben, also Organisationsvorgaben, Kostenziele, Terminziele, Qualitätsziele. Für Letzteres kann ein Raum- und Funktionsprogramm herangezogen werden, das über das Gesamtprojekt den Flächenbedarf, deren Qualität und die Grundfunktionalität der technischen Gebäudeausrüstung beschreibt.


Eine frühzeitige und erschöpfende Bedarfsplanung vermeidet damit präventiv nachträgliche Eingriffe und Änderungen und gibt über den gesamten Projektverlauf ein stabiles Fundament, auf dessen Grundlage alle Projektbeteiligten verlässlich arbeiten können.


Von Anfang an strukturiert zum Erfolg!


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