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Professionelles Claim- und Nachtragsmanagement für Bauunternehmer


 



Die Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang - Prof. Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a.D.

 

Was versteht Leipold-Consulting unter Claim- und Nachtragsmanagement?


Werden gegenüber dem verpreisten Leistungsumfang Äquivalenzstörungen zur Erreichung des Bausolls erkennbar, entspricht dies einem Claim.


Die Abweichungen können vom Auftraggeber als zusätzliche oder geänderte Leistung angeordnet werden, oder aber Sie werden zur Erreichung des Bausolls erforderlich und wurden bis dato zu keinem Zeitpunkt vom Unternehmer verpreist.


Diese Störungen können Einfluss auf Termine und Kosten des Auftragnehmers haben. Sieht sich der Unternehmer einer solchen Störung unterworfen, ist es an ihm, diese entsprechend der individuellen vertraglichen Situation abzugrenzen, inhaltlich zu begründen und kalkulatorisch nachzuweisen.


Unter einem Claim- und Nachtragsmanagement versteht Leipold-Consulting die ganzheitliche Betreuung der baubetrieblichen - und in Teilen rechtlichen Aspekte, welche erforderlich sind um die Äquivalenzstörungen in Bauverträgen dem Grunde sowie der Höhe nach zu ermitteln.


Insbesondere für VOB Einheitspreisverträge in öffentlichen Projekten ist der Ausschreibungsgegenstand oftmals unzureichend oder muss im Laufe der Projekts angepasst werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei:


- zusätzlichen und geänderten Leistungen

- Mehr- und Mindermengen

- Teilkündigungen / Nullmengen

- Bauzeitverschiebungen

- Einflüsse höherer Gewalt (z.B. Ukraine Krieg / Corona-Pandemie)

- Änderungen / Angriffe in baubetriebliche Kalkulationsgrundsätze


Als Sachverständiger für Baupreisermittlung und Bauablaufstörungen unterstützen wir Sie sach- und fachgerecht im Claimmanagement, so dass Sie mehr Zeit für das haben, was Sie am besten können: Den Bau!







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