top of page

Rundum - Ukraine Krieg Seminarreihe

Aktualisiert: 6. Mai 2022


 

Europa befindet sich ganz ohne Zweifel in der schärfsten Krise seit dem Mauerfall. - Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier

 


Bauverträge in unsicheren Zeiten


Dass die tragischen jüngsten Ereignisse sich längst nicht mehr nur auf die Ukraine auswirken, haben europäische Bürger bereits an Tankstellen feststellen können. Doch diese sichtbare Teuerung stellt nur die Spitze des Eisbergs dar. Teuerungen der Energiepreise, erdrückend hohe Inflationsraten und Lieferengpässe sind länderübergreifend in Europa festzustellen.


Dass diese Konsequenzen nicht an der hiesigen Bauwirtschaft vorüberziehen werden, dürfte mittlerweile allen bekannt sein. Doch noch laufen Planungen auf Hochtouren, Vergabeverfahren gemäß Fristvorschriften und Bauvorhaben in der Ausführung nach Terminplan. Der Schein der Gewohnheit kann trügerisch sein. Sieht man sich die aktuellen Preisentwicklungen der Baubranche an sind gemäß statistischem Bundesamt für Baupreise bereits zu Januar hin Preisexplosionen festzustellen. Diese gehen allerdings noch auf die anhaltende Corona-Pandemie zurück und beinhalten noch nicht die Teuerungen durch den Ukraine-Konflikt.


Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, 01/2022

Diese Kennzahlen untermauern die Unsicherheiten der Hersteller und Baufirmen, sowie die Risiken denen sich viele ausführende Gewerke aber auch Bauherren in Ihrer Finanzierung stellen müssen. Diese Lage verschärft sich nun auch noch um den Krieg in der Ukraine. Auch Fachexperten wagen derzeit keine Prognose zu aktuellen Marktentwicklungen.



Mit dem Wissen um diese Unsicherheit wirkt das aktuelle Verhalten in und um Projekte nahezu irrational. Nur was kann für bestehende und künftige Aufträge der Baubranche berücksichtigt werden um diese Risiken zu begrenzen?


Hierzu hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun versucht zu unterstützen. Der Erlass vom 25.03.2022 beinhaltet Handlungsempfehlungen im Umgang mit der aktuellen Situation für öffentliche Auftraggeber. Inhalt dieser Empfehlung ist die Feststellung der immensen Materialteuerungen und eine Handlungsanweisung in Bezug auf "Neue Vergabeverfahren", "laufende Vergabeverfahren" und "Anpassung in bestehenden Verträgen".


Darüber hinaus wird ein Leitfaden zur Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel sowie Hinweise zu den Fällen von "Verlängerung von Vertragslaufzeiten" der "Störung der Geschäftsgrundlage" der "Veränderung von Verträgen, §58 BHO" dem "Nachweis durch die Unternehmen" sowie zur "Nachträglichen Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel" gegeben.


Dieses umfassende Dokument gibt Auftraggebern wie Auftragnehmern der Baubranche, auch über die Grenzen von öffentlichen Auftraggebern hinaus, einen möglichen Umgang mit der misslichen Lage im Vergleich zu einem "Ratio-ultima" als letzten Ausweg und somit der Auflösung von Verträgen, was ebenfalls unter den momentanen Zuständen nicht auszuschließen ist.


Damit verbleibt für Auftragnehmer wie Auftraggeber, sich nun zeitnah der neuen Situation zu stellen, diese zu Bewerten, bestehende Verträge entsprechend zu ergänzen und eine rasche Grundlage zu schaffen um auch weiterhin nicht zusätzlich zu den Materialteuerungen auch noch aufgrund von vertraglichen Problemstellungen in einen Ausführungsverzug zu geraten und damit die Grundlage für eine Störung des Bauablaufs zu schaffen.


Für die künftigen Verträge sollte es dann bereits jedoch von Anfang an richtig gemacht werden. Diese Aufgabe liegt nun bei den Auftraggebern, aber Auftragnehmer können im laufenden Vergabeverfahren noch unwissende Auftraggeber auf das Fehlen einer Stoffpreisgleitklausel hinweisen.


Wir haben für Bauunternehmer im Umgang mit der aktuellen Situation für Bestandsverträge Vorlagen entwickelt und im Seminar erklärt womit sich die Einflüsse aus höherer Gewalt finanziell ausgleichen lassen.



76 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Komentar


bottom of page